Infos
Alles Wichtige
Hier finden Sie alles, was das Leben im
Gros Buisson für alle einfacher macht.
Déchetterie Salavaux Plage
Öffnungszeiten 2026
Vor-und Nachsaison (3. April bis 26. Juni / 17. August bis 11. Oktober):
- Montag, Freitag, Samstag: 11 - 12 h
- Achtung: Dienstag, Mittwoch und Sonntag geschlossen
Hauptsaison (27. Juni bis 16. August):
- Montag bis Samstag: 11 - 12 h
- Achtung: Sonntag geschlossen
- Kostenlos: Glas, Grünabfall, Papier/Karton, PET, Weissblech
- Haushaltabfall: In Kehrichtsäcken bis 110 l im Presscontainer (Saldokarten sind bei der Gemeinde erhältlich)
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten:
- Salavaux, Vallamand, Chabrey
- Haldimann AG, Grand Ferme 1, 3820 Murten
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist verboten (Artikel 30c des USG (Bundesgesetz über den Umweltschutz). Natürliche pflanzliche Abfälle aus Gärten können zu den verschiedenen Kehrichtsammelstellen gebracht werden
Boote
Die Boote sind an den zugeteilten Standplätzen abzustellen. Die Trailer müssen nach der Wasserung der Boote ebenfalls an den Standplätzen abgestellt werden.
Hafenführer Juraseen
Bojen
Wollen Sie Ihre Boje überprüfen lassen? Kontaktieren Sie die Firma Hydrokarst in Sugiez für Unterwasserarbeiten und alles andere rund um Ihre Boje.
www.hydrokarstswiss.com
[email protected]
Elektrische Boiler/Heizungen
Dekret über die Sanierung von elektrischen Heizungen und Warmwasserbereitern im Kanton Waadt (s. Webseite des Kantons VD)
Am 1. Januar 2025 tritt das Dekret über die Sanierung von elektrischen Boilern und Heizungen in Kraft (DACCE, RSV 730.051). Dieses Dekret beendet die Nutzung dieser Art von Anlagen und setzt eine Frist für ihren Ersatz bis zum 1. Januar 2033. Diese Regelung wird rasch zu Stromeinsparungen führen und die Widerstandsfähigkeit des Waadtländer Stromsystems erhöhen, insbesondere während der Winterperiode. Rund 22'000 Wohnungen sind vom Ersatz ihrer Elektroheizungen betroffen. Um diesen Übergang zu erleichtern, sind Mittel vorgesehen, um die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer zu begleiten.
Aufgrund einer Beschwerde, die im Januar 2025 eingereicht wurde, ist die Richtlinie zur Umsetzung des Dekrets vorerst ausgesetzt. Das Dekret und die Pflicht zur Meldung Ihrer Anlage bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft.
Zur Meldepflicht (Frist bis 30.06.2025)
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
1. Laden Sie das offizielle Formular herunter: Anmeldung_elektrische_Heizung_VD.xlsx.
2. Füllen Sie es mit den erforderlichen Informationen aus. Die Miteigentümer (PPE) melden sich einzeln an oder ein Verwalter kann eine PPE als Ganzes anmelden. Er gibt die Zählernummern oder EWIDs auf der entsprechenden Registerkarte des offiziellen Formulars an.
3. Senden Sie das Formular per E-Mail im Excel- oder LibreOffice-Format an folgende Adresse zurück: [email protected]
Wichtiger Hinweis: Nur offizielle Dateien, die im Excel-Format (.xlsx) eingereicht werden, werden berücksichtigt.
Hecken und Bäume
Information der Gemeinde: Hecken und Bäume entlang der öffentlichen Strassen und Wege müssen im Frühling zurückgeschnitten werden. Bei Nichtbeachtung können die Zuwiderhandelnden bestraft werden.
HECKEN
- Auf die Grenze des Grundstücks sowie
- auf eine maximale Höhe von 60 Zentimetern wo die Übersichtlichkeit gewährt sein muss und von 2 Metern in allen übrigen Fällen
BÄUME
- Am Rand der Strassen: auf 5 Meter Höhe und 1 Meter von aussen
- Am Rand von Trottoirs: auf 2.50 Meter und auf die Grundstücksgrenze
Bäume und Sträucher entlang von Feldern und Waldwegen müssen ebenfalls zurück geschnitten werden
Erinnerung: Für alle Bäume, Sträucher und Hecken, die sich zwischen zwei Grundstücken befinden, gilt der „Code rural“ und das Verhältnis einer guten Nachbarschaft.
Code rural, Art. 56: Alle Bepflanzungen von Bäumen und Sträuchern müssen auf den
folgenden Höhen gehalten werden:
- Bis zu einer Entfernung von zwei Meter von der Grenze: drei Meter
- Von zwei bis vier Meter von der Grenze: neun Meter.
Gesetz über den Schutz des natürlichen und landschaftlichen Erbes - LPrPNP
Gemäss dem kantonalen Gesetz (Juli 2024) sind unter dem Begriff "Baumbestand" Bäume, Baumalleen, Waldgürtel, Haine, lebende Hecken, Büsche, Obstgärten und Hochstammobstbäume zu verstehen, die nicht der Waldgesetzgebung unterstehen (Art.3 Abs.10). Es gilt der Grundsatz, dass der Baumbestand erhalten werden muss (Art. 14), die Entfernung und das Beschneiden, das über die laufende Pflege hinausgeht, darf nur unter strengen Bedingungen erlaubt werden. Das kantonale Recht hat Vorrang, das kommunale Recht ist nicht mehr zeitgemäß und wird Gegenstand einer Revision sein. Jeder Eigentümer, der einen Baum außerhalb der Waldgrenze fällen möchte, muss daher einen Antrag bei der Gemeinde stellen. www.vd.ch/environnement/biodiversite-et-paysage
Hunde
Hunde sind vom 1. April bis 15. Juli stets an der Leine zu führen (Naturschutzgebiet). Wenn der Hund sein Geschäft verrichtet hat, ist der dafür vorgesehene Abfallsack zu benützen und im nächstgelegenen Robidog zu deponieren. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Kaminfeger
Thierry Schneiter / Telefon +41 79 284 88 27
Motorfahrzeuge
Die Motorfahrzeuge sind auf dem eigenen Terrain oder auf den offiziellen Parkplätzen zu parkieren. Die Geschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen (Schritttempo).
Die spielenden Kinder freut's.
Nachtruhe
Nachtruhe gilt ab 22 Uhr. Ihre Nachbarn freuen sich auf einen gesunden Schlaf.
Laden Sie sie ein oder informieren Sie sie, wenn Sie ein Fest machen oder es mal länger etwas laut ist.
Notfallärzte
Sanität 144
Seebezirk | Telefon +41 900 670 600
Région d’Avenches | Telefon +41 26 660 63 60
Orientierungsplan
Der Orientierungsplan mit den Strassen- und Häuserbezeichnungen befindet sich vor dem Restaurant Equinoxe an der Route du Gros Buisson.
Rasenmähen, Bauarbeiten
Montag bis Samstag (Vor-/Nachsaison
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr
Juli + August
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen verboten. Dies gilt sinngemäss auch für alle anderen lärmverursachenden Arbeiten. Kleinere Bauarbeiten sind in den angegebenen Zeiten ebenfalls möglich.
Post
Kleinere Postgeschäfte können im Laden der Firma Besson, Route d'Avenches 21, 1585 Salavaux während den Ladenöffnungszeiten abgewickelt werden. Das gesamte Angebot der Post wird weiterhin in der Postfiliale, le Milavy 1 in Avenches angeboten.
Seepolizei
Telefon +41 21 318 36 21
Wasserqualität / Blaualgen
Wasserqualität vom 05.08.2025
Klasse A: Wasser von guter bakteriologischer Qualität. Richtlinie des BAFU über die Bewertung von Badegewässern und kantonales Reglement über die Kontrolle der hygienischen Qualität des Wassers an Stränden.
Im Sommer entwickeln sich in der Uferzone von Seen Algen, Cyanobakterien und Wasserpflanzen. Cyanobakterien, die früher als Blaualgen bezeichnet wurden, kommen natürlich in Seen vor, entwickeln sich jedoch je nach Lebensraum und Jahreszeit sehr unterschiedlich. Steigende Wassertemperaturen in Verbindung mit Nährstoffeinträgen können manchmal zu einer Vermehrung dieser Organismen führen.
Wie man sie erkennt
Cyanobakterienwucherungen treten oft innerhalb weniger Tage auf und verschwinden ebenso schnell wieder. Auf der Wasseroberfläche schwimmen schwammige, klebrige Züge oder Teppiche und auch am Ufer können sich Ablagerungen bilden. Diese Formationen können das Wasser auch ungewöhnlich blau, türkis oder rot färben und es trüb werden lassen. Cyanobakterien können auch zu unangenehmen Gerüchen führen.
Die Gefahren
Einige Arten von Cyanobakterien produzieren Toxine, die bei Haustieren, wie z. B. Hunden, zum Tod führen können. Bei Menschen kann eine Vergiftung vor allem zu gastrointestinalen Symptomen (Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen), Fieber oder Hautreizungen führen. Kleine Kinder sind stärker betroffen, da sie beim Baden eher Wasser verschlucken. Es ist jedoch unmöglich, alle Strände des Kantons in Echtzeit auf ihre Gefährlichkeit und das Vorhandensein von Toxinen zu überprüfen. Daher ist Vorsicht geboten, wenn das natürliche Phänomen auftritt.
Die Vorsichtsmassnahmen
Um die Strände ohne Risiko nutzen zu können, sind bei Hitzeperioden, in stehenden Gewässern oder bei Ablagerungen an der Wasseroberfläche Vorsichtsmassnahmen zu treffen:
- Nicht in Bereichen baden, die mit einem Algenteppich oder Ablagerungen bedeckt sind
- Verschlucken von Wasser vermeiden
- Kleinkinder beaufsichtigen, damit sie kein Wasser aus dem See trinken und beispielsweise keine Kieselsteine vom Strand in den Mund nehmen.
Bei Verdacht auf Vergiftung und Entwicklung von Symptomen den Arzt kontaktieren oder die Telefonzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Nummer 0848 133 133 anrufen.
- Tiere nicht baden oder trinken lassen
- Nach dem Schwimmen duschen und sich gründlich abtrocknen
Quelle: Pressemitteilung vom 08.07.2022 des Bureau d'information et de communication de l‘Etat de Vaud.
Mehr Infos: Kanton FR
Kontakt
[email protected]
+41 79 445 94 34
Vereinigung Chaletbesitzer «Gros Buisson»
Postfach 321
1585 Salavaux